BLOCKIERTCharlottenburg-Wilmersdorf · Vorgang vom 21.01.2019

Westkreuzbrache — 900 Wohnungen als Grünfläche ausgeschlossen

900
geplante Wohnungen, die nicht entstehen

Worum es geht.

Südöstlich des S-Bahnhofs Westkreuz, zwischen Halensee und dem Lietzenseequartier, liegt eine rund 68.000 Quadratmeter große Bahnbrache1. Die Deutsche Bahn braucht die Fläche nicht mehr für den Bahnbetrieb, sie ist eine der größten innerstädtischen Freiflächen im Berliner Westen — und sie liegt direkt an einem Knoten aus Ringbahn und Stadtbahn. Die FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf beziffert das Potenzial auf 900 Wohnungen, davon 300 Sozialwohnungen, bei Erhalt der vorhandenen Kleingärten2. Wichtig zur Einordnung: Das ist eine Fraktionsangabe, keine Planung. Ein städtebauliches Konzept oder einen Bauantrag mit dieser Zahl gibt es nicht.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat den Wohnungsbau dort früh ausgeschlossen. 2017 fasste es den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 4-66 „Westkreuzpark“3. 2018 verkaufte die Deutsche Bahn das Grundstück an den Berliner Immobilienunternehmer Uwe Glien, der dort Wohnungen bauen will45. Vom 21. Januar bis 22. Februar 2019 legte das Stadtentwicklungsamt den Bebauungsplan öffentlich aus6. Sein Ziel: öffentliche Grünflächen und Naturentwicklungsflächen zwischen S-Bahnhof Westkreuz, Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Südringkurve und Ringbahn. Wohnnutzung ist darin nicht vorgesehen6.

Am 21. März 2019 machte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) die Landesebene deutlich: Der Senat werde den Flächennutzungsplan zugunsten einer Grünfläche ändern1. Auf die Frage nach einer gemischten Nutzung — also Wohnungen und Park — antwortete sie, es sei „eine Entscheidung gegen Wohnnutzung gefallen“, unter anderem wegen der Insellage der Fläche zwischen zwei Bahntrassen1. Bezirksstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) bekräftigte, der Bezirk wolle die Fläche „so grün wie möglich“ entwickeln5.

Der Park kam trotzdem nicht. Am 17. Mai 2019 wurde bekannt, dass der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Senatsvorlage zur Flächennutzungsplanänderung mehrfach von der Tagesordnung hatte nehmen lassen — eine Blockade, die er selbst als „Revanchefoul“ gegenüber Lompscher bezeichnete7. Geld für den Park stand ohnehin nicht bereit7. Das Vorkaufsrecht, das der Bezirk 2019 am Tag der B-Plan-Auslegung ausübte, kassierte das Landgericht Berlin am 9. Februar 2022 als verfristet: unwirksam, weil nicht nachträglich geltend zu machen4.

Stand 2026 ist die Lage unverändert ein Patt. Der Eigentümer will bauen, darf aber nicht, weil die Grünfestsetzung im Weg steht. Der Bezirk will den Park, kann ihn aber weder finanzieren noch gegen den Eigentümer durchsetzen. Das Bezirksamt selbst hält auf seiner Projektseite nur fest: „Bislang halten die Verhandlungen um die Nutzung an.“3 Seit dem Aufstellungsbeschluss sind neun Jahre vergangen. Entstanden sind auf der Fläche weder Wohnungen noch ein Park. Sie bleibt Brache.

Wer im Weg steht.

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Senatorin Katrin Lompscher, Die Linke)Behörde
  • Die LinkePartei
  • SPDPartei
  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Stadtentwicklungsamt, B-Plan 4-66)Behörde
  • Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD)Behörde

Belege.

Die Ziffern im Text verweisen hierher. Jeder Beleg nennt Akteur, Datum und Art des Vorgangs. Wie belastbar die Belege insgesamt sind, steht unter der Liste — ein Beschluss oder Verwaltungsakt wiegt schwerer als eine Pressemitteilung, diese schwerer als eine Anfrage. Steht ein Parlamentsbeschluss dahinter, ist die Drucksache samt Beschlusslage verlinkt; „Archiv" führt auf eine gespeicherte Fassung der Quelle, falls das Original verschwindet.

  1. 1Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Die Linke)21.03.2019Öffentliche Äußerung / angekündigter Senatsbeschluss zur FNP-Änderung

    Der Senat werde eine Änderung des Flächennutzungsplans zugunsten einer Grünfläche beschließen; die Festlegung auf das Entwicklungsziel Grünfläche sei sinnvoll, weil sie die Chance auf eine direkte Grünverbindung Richtung Grunewald erhalte. Auf die Frage nach gemischter Nutzung: Es sei „eine Entscheidung gegen Wohnnutzung gefallen“, unter anderem wegen der Insellage der 68.000 Quadratmeter zwischen zwei Bahntrassen.

  2. 2FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf2018/2019fordert BauFraktionsposition / Aufruf zu Einwendungen gegen die B-Plan-Änderung

    Auf der Westkreuzbrache seien 900 Wohnungen, davon 300 Sozialwohnungen, möglich, bei Erhalt von Grün- und Kleingartenflächen. Die FDP kritisiert die rot-rot-grüne Koalition und das Bezirksamt, namentlich Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne), als „Baubremser und Wohnungsbauverhinderer“; Einwendungsfrist gegen die B-Plan-Änderung war der 07.09.2018.

  3. 3Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Umwelt- und Naturschutzamt (Freiraumplanung)2017Projektseite des Bezirksamts / Verfahrensdokumentation

    Das Verfahren zur Sicherung des Westkreuzparks begann 2017 mit einer stadt- und landschaftsplanerischen Untersuchung, Beteiligungswerkstätten und dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan; die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 4-66 wurde im Amtsblatt für Berlin vom 11.01.2019 bekanntgemacht. Zum Stand des Verfahrens hält das Bezirksamt fest: „Bislang halten die Verhandlungen um die Nutzung an.“

  4. 4Landgericht Berlin09.02.2022fordert BauGerichtsentscheidung

    Das Landgericht erklärt die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts für unwirksam; das Vorkaufsrecht könne nicht nachträglich geltend gemacht werden, der Bezirk habe die Frist versäumt. Die Deutsche Bahn hatte das Grundstück 2018 an Uwe Glien verkauft, der Bezirk übte das Vorkaufsrecht 2019 am Tag der B-Plan-Auslegung aus.

  5. 5Bezirksstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD)2022Öffentliche Äußerung

    Der Bezirk wolle die Fläche „so grün wie möglich“ entwickeln statt Wohnungen zu bauen; das dicht bebaute Umfeld spreche gegen Wohnnutzung. Der Eigentümer Uwe Glien will dort Wohnungen errichten.

  6. 6Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt21.01.2019Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 4-66 (21.01.–22.02.2019)

    Ziel des Bebauungsplans 4-66 „Westkreuzpark“ ist die Festsetzung öffentlicher Grünflächen und Naturentwicklungsflächen auf den für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Flächen zwischen S-Bahnhof Westkreuz, Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Südringkurve und Ringbahn. Wohnnutzung ist nicht vorgesehen.

  7. 7Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD)17.05.2019Blockade einer Senatsvorlage / öffentliche Äußerung

    Müller hatte die Senatsvorlage zur Flächennutzungsplanänderung mehrfach von der Tagesordnung nehmen lassen und bezeichnete diese Blockade selbst als „Revanchefoul“ gegenüber Senatorin Lompscher; für den geplanten Park stehen keine Mittel bereit, der Investor soll finanziell entschädigt werden.

3 von 7 Belegen sind Beschlüsse oder Verwaltungsakte · 2 Gegenpositionen für den Bau · Stand 2026-08-06

Wo es (nicht) entsteht.