Worum es geht.
Am Dahme-Ufer in Schmöckwitz, nahe der Schmöckwitzer Brücke, sollten auf dem Gelände eines früheren DDR-Ausflugslokals 58 Wohnungen in acht Villen entstehen — vermarktet als Luxusprojekt „Pier Berlin“. Das Baurecht ist da: Der Bezirk Treptow-Köpenick genehmigte das Vorhaben 2014 und 2016. Fertig sein sollte alles 2022.
Gebaut wurde bis zum Rohbau, dann hörte es auf. Seit Jahren stehen acht Betonskelette am Wasser. 2019 wurden zwei Zwangsversteigerungsverfahren gegen das Grundstück eingeleitet. Der Eigentümer äußert sich nicht, und das Bezirksamt sagt bis heute, es kenne die Gründe für den Stillstand nicht1.
Der Stillstand geht auf den privaten Eigentümer zurück — das Fortbestehen der Ruine ist behördlich zugelassen. Das Baugesetzbuch kennt für genau diesen Fall ein Werkzeug: das Baugebot nach § 176 BauGB, mit dem eine Gemeinde die Bebauung erzwingen kann. Bezirksverordneter Uwe Doering (DIE LINKE) fragte am 29.04.2019 in der BVV Treptow-Köpenick nach, wie oft der Bezirk es in fünf Jahren eingesetzt habe (SchA VIII/0824)2. Bezirksstadtrat Rainer Hölmer antwortete am 02.05.2019 amtlich: Das Instrument des Baugebots „kam im Bezirk Treptow-Köpenick bisher nicht zur Anwendung“3. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte im Juni 2019 für ganz Berlin: Ein Baugebot wurde landesweit noch nie ausgesprochen — man greife damit „massiv“ in das Eigentumsrecht ein4.
Auch von selbst läuft hier nichts ab. Die Bauordnung für Berlin kennt seit 2016 eine Fertigstellungsfrist (§ 73 BauO Bln), zunächst sieben, später sechs Jahre — ausdrücklich als Mittel gegen Grundstücksspekulation eingeführt5. Sie gilt aber nur für Genehmigungen, die danach erteilt wurden. Die Genehmigungen von 2014 und 2016 fallen nicht darunter, und deshalb gilt, wie das Bezirksamt bestätigt, die Baugenehmigung unbefristet1. Das Projekt darf rechtlich unbegrenzt stillstehen. Das Land hat das Instrument zuletzt zusätzlich abgeschwächt: Mit dem Siebten Änderungsgesetz zur BauO Bln (Gesetz vom 21.01.2026, in Kraft seit 04.02.2026) darf die Bauaufsicht die Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2027 verlängern oder aussetzen5.
Stand 2026 hat sich am Ufer nichts bewegt. Der Senat erklärte auf die Schriftliche Anfrage 19/16227 (Katalin Gennburg und Niklas Schenker, DIE LINKE) am 09.08.2023, ihm seien zu gestoppten Bauvorhaben trotz gültiger Genehmigung „keine konkreten Projekte bekannt“6; das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dort mit, es gebe keine Grundsatzbeschlüsse zum Umgang mit erloschenen Baugenehmigungen7. Eine Recherche im BVV-Informationssystem findet zu „Pier Berlin“ in zwölf Jahren keine einzige Drucksache. 58 genehmigte Wohnungen, acht Rohbauten, kein Verfahren, keine Frist.
Wer im Weg steht.
- Projektentwickler (Stillstand, Zwangsversteigerungsverfahren)Investor
Belege.
Die Ziffern im Text verweisen hierher. Jeder Beleg nennt Akteur, Datum und Art des Vorgangs. Wie belastbar die Belege insgesamt sind, steht unter der Liste — ein Beschluss oder Verwaltungsakt wiegt schwerer als eine Pressemitteilung, diese schwerer als eine Anfrage. Steht ein Parlamentsbeschluss dahinter, ist die Drucksache samt Beschlusslage verlinkt; „Archiv" führt auf eine gespeicherte Fassung der Quelle, falls das Original verschwindet.
- 1Bezirksamt Treptow-Köpenick2026-06-10zitat-presse
Das Bezirksamt weiß nach eigener Aussage nicht, warum das Grundstück nicht weiterentwickelt wird; 'Nach Angaben des Bezirksamts gilt die Genehmigung unbefristet.' Zur Vorgeschichte heißt es im selben Artikel wörtlich: '2019 meldete sich dann ein Sachverständiger beim Bezirksamt - im Rahmen von zwei Zwangsversteigerungsverfahren. Was aus diesen Verfahren wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.'
- 2Uwe Doering (DIE LINKE), Bezirksverordneter Treptow-Köpenick2019-04-29bvv-antrag
Schriftliche Anfrage SchA VIII/0824: 'Wie oft und in welchen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren vom Bezirksamt das Baugebot gemäß § 176 Abs. 1 BauGB angewandt?'
- 3Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Öffentliche Ordnung (Bezirksstadtrat Rainer Hölmer)2019-05-02verwaltungsakt
Antwort auf SchA VIII/0824: 'Das Instrument des Baugebots, das dem besonderen Städtebaurecht entstammt, kam im Bezirk Treptow-Köpenick bisher nicht zur Anwendung.'
- 4Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin2019-06-26zitat-presse
'Bislang wurde in Berlin noch nie ein Baugebot ausgesprochen.' Man habe davon u.a. deshalb keinen Gebrauch gemacht, weil damit 'massiv' in das im Grundgesetz gewährleistete Eigentumsrecht eingegriffen würde.
- 5Senat von Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)2025-12-03verwaltungsakt
Gesetzesvorlage 7. ÄndG BauO Bln: 'Die Fertigstellungsfrist von 6 Jahren in § 73 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BauO Bln war ursprünglich als Maßnahme gegen Grundstücksspekulation eingeführt worden' - sie kann nun bis 31.12.2027 verlängert oder ausgesetzt werden.
- 6Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2023-08-09sonstiges
Antwort auf Schriftl. Anfrage 19/16227 (Gennburg/Schenker, LINKE) zu gestoppten Bauvorhaben trotz gültiger Genehmigung, Frage 8: 'Dem Senat sind keine konkreten Projekte bekannt.'
- 7Bezirksamt Treptow-Köpenick2023-08-09sonstiges
In Drs. 19/16227: 'Es liegen keine Grundsatzbeschlüsse zum Verfahren mit erloschenen Baugenehmigungen vor.' Zahlen zu erloschenen Genehmigungen seien nicht zuverlässig ermittelbar.
Weitere Quellen
3 von 7 Belegen sind Beschlüsse oder Verwaltungsakte · Stand 2026-08-06