VERZÖGERTTreptow-Köpenick · Vorgang vom 26.02.2026

Güterbahnhof Köpenick — 1.800 Wohnungen nach jahrelangen Klagen erst in den 2030ern

1.800
geplante Wohnungen, die nicht entstehen

Worum es geht.

Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick will das Land Berlin ein komplettes Stadtquartier bauen: rund 1.800 Wohnungen, zwei Schulstandorte sowie weitere soziale und kulturelle Einrichtungen1. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick“ vom 12. Mai 20202. Ein Werkstattverfahren lief von September 2022 bis Mai 2023, den städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan beschloss der Senat im März 202513. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter Christian Gaebler (SPD) und die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr unter Ute Bonde (CDU)3. Auf Bezirksebene forderte die SPD-Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick schon im Mai 2020, in der Entwicklungsverordnung mehr Kita-Plätze und Jugendfreizeitangebote zu verankern; die Bedarfsberechnung für die 1.800 Wohneinheiten sei zu niedrig angesetzt4. Im Juli 2022 verlangte dieselbe Fraktion, das Bezirksamt solle sich in das Beteiligungsverfahren der Senatsverwaltung einbringen — das Verfahren sei zu intransparent, die Wahl des Gebietsbeirats müsse wiederholt werden5.

Gegen die Entwicklungsverordnung zogen private Grundstückseigentümer, deren Flächen im Gebiet liegen, ab 2020 vor Gericht. Ihre Normenkontrollanträge beschäftigten das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fast sechs Jahre. Am 26. Februar 2026 wies der 10. Senat sie im Wesentlichen zurück (OVG 10 A 8/20, 10 A 13/20, 10 A 7/21, 10 A 9/21)6: Die strengen Voraussetzungen für einen Entwicklungsbereich seien erfüllt, das Wohl der Allgemeinheit rechtfertige die Maßnahme, mildere Mittel hätten nicht genügt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu; eine Nichtzulassungsbeschwerde bleibt möglich6.

Den härtesten Schlag setzte aber eine Bundesbehörde. Das Eisenbahn-Bundesamt lehnte am 30. April 2025 den Antrag des Landes Berlin ab, rund 11,4 Hektar Bahnflächen von Eisenbahnbetriebszwecken freizustellen, und berief sich auf ein überwiegendes öffentliches Interesse an fortbestehendem Bahnbetrieb7. Blockiert waren damit rund 850 der 1.800 Wohnungen7. Senatorin Bonde hatte bereits im Dezember 2024 im Bundestag erklärt, der Wohnungsbau sei dadurch „on hold“ gesetzt worden7. Erst der Bundestag löste den Knoten: Mit einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Juni 2025 schuf er eine Übergangsregelung, durch die für Köpenick wieder die frühere Rechtslage gilt — jene, auf der schon 2021 eine Vereinbarung zwischen Land Berlin und Deutscher Bahn beruhte8.

Die Reihenfolge „erst Straße, dann Wohnungen“ hat der Senat selbst gewählt. Im März 2025 beschloss er neben dem Rahmenplan die Grundlagenplanung für die „Ostumfahrung Bahnhofstraße“ — eine neue Hauptverkehrsstraße mit Bahnunterführung für rund 12.000 Kfz pro Tag, rund 131 Millionen Euro teuer, mehrjähriges Planungsverfahren, Baubeginn frühestens 20293.

Stand 2026: Gaebler kündigte im März 2025 den Baustart für 150 Wohnungen nördlich der Gleise im Herbst 2025 an, je 400 weitere ab 2028/29 und 2029/30, den Rest auf noch gewidmeten Bahnflächen ab 20329. Bei der Bürgerinformation im November 2025 hieß es dann, der erste Wohnungsbau südlich des Brandenburgplatzes komme „Ende der 2020er Jahre“, die Hauptentwicklung in den 2030ern10. Davor stehen Ankauf der Südflächen vom Bundeseisenbahnvermögen, Enttrümmerung, Abriss und Bodensanierung samt Grundwasserschadensanierung10.

Wer im Weg steht.

  • Private Grundstückseigentümer (Normenkontrollklagen seit 2020)Investor
  • Eisenbahn-Bundesamt (Freistellung von rund 11,4 ha Bahnflächen abgelehnt, 30.04.2025)Behörde
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Baubeginn erst in den 2030er Jahren)Behörde

Belege.

Die Ziffern im Text verweisen hierher. Jeder Beleg nennt Akteur, Datum und Art des Vorgangs. Wie belastbar die Belege insgesamt sind, steht unter der Liste — ein Beschluss oder Verwaltungsakt wiegt schwerer als eine Pressemitteilung, diese schwerer als eine Anfrage. Steht ein Parlamentsbeschluss dahinter, ist die Drucksache samt Beschlusslage verlinkt; „Archiv" führt auf eine gespeicherte Fassung der Quelle, falls das Original verschwindet.

  1. 1Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2026projektseite

    Offizielle Projektangaben: rund 1.800 Wohnungen, zwei Schulstandorte, weitere soziale und kulturelle Einrichtungen; Werkstattverfahren September 2022 bis Mai 2023, Rahmenplan im März 2025 vom Berliner Senat beschlossen, gerichtliche Bestätigung der Entwicklungsmaßnahme im Februar 2026. Konkrete Bautermine werden dort nicht veröffentlicht.

  2. 2Land Berlin (Senat)2020-05-12fordert Baurechtsverordnung

    Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick' vom 12.05.2020. Sie ist die Rechtsgrundlage der gesamten Entwicklungsmaßnahme und Angriffspunkt der späteren Normenkontrollen.

  3. 3Senat von Berlin (SenStadt Christian Gaebler, SPD; SenMVKU Ute Bonde, CDU)2025-03-25fordert Bausenatsbeschluss

    Der Senat beschloss im März 2025 den städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan als Grundlage der künftigen Gebietsentwicklung und die grundlegenden Planungen für die 'Ostumfahrung Bahnhofstraße' - eine neue Hauptverkehrsstraße mit Bahnunterführung für rund 12.000 Kfz/Tag und rund 131 Mio. EUR, mit mehrjährigem Planungsverfahren und Baubeginn frühestens 2029. Damit hat der Senat selbst die Reihenfolge 'erst Erschließung, dann Wohnungsbau' festgelegt.

  4. 4BVV-Fraktion SPD Treptow-Köpenick2020-05-27bvv-antrag

    BVV-Antrag: In der Entwicklungsverordnung für den ehem. Güterbahnhof müssen mehr Kita-Plätze und Jugendfreizeitangebote verankert werden; die Bedarfsberechnung für die 1.800 Wohneinheiten sei zu niedrig angesetzt.

  5. 5BVV-Fraktion SPD Treptow-Köpenick2022-07-08pressemitteilung

    Fordert in der BVV, das Bezirksamt solle sich in das Beteiligungsverfahren der Senatsverwaltung einbringen; das Verfahren sei zu intransparent, die Wahl des Gebietsbeirats müsse wiederholt werden.

  6. 6Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 10. Senat2026-02-26fordert Baugerichtsentscheid

    Das OVG wies die Normenkontrollanträge von Grundstückseigentümern, deren Flächen im Entwicklungsbereich liegen, im Wesentlichen zurück (OVG 10 A 8/20, OVG 10 A 13/20, OVG 10 A 7/21, OVG 10 A 9/21). Die strengen Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs seien erfüllt, das Wohl der Allgemeinheit rechtfertige die Durchführung, das Instrument sei geeignet und erforderlich. Die Argumentation der Antragsteller, mildere städtebauliche Mittel hätten genügt, wurde verworfen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen; Nichtzulassungsbeschwerde ist möglich.

  7. 7Eisenbahn-Bundesamt (Bundesbehörde)2025-04-30verwaltungsakt

    Das Eisenbahn-Bundesamt lehnte am 30.04.2025 den Antrag des Landes Berlin auf Freistellung von rund 11,4 ha Bahnflächen von Eisenbahnbetriebszwecken ab und berief sich auf ein überwiegendes öffentliches Interesse an fortbestehendem Bahnbetrieb. Damit waren rund 850 der 1.800 geplanten Wohnungen blockiert. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte bereits im Dezember 2024 im Bundestag erklärt, die Wohnungsbaumaßnahmen seien durch das Eisenbahn-Bundesamt 'on hold' gesetzt worden.

  8. 8Deutscher Bundestag2025-06fordert Baugesetz

    Der Bundestag beschloss im Juni 2025 eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. 'Mit der Neuregelung gilt für Köpenick nun eine Übergangsregelung. Dadurch greift wieder die frühere Rechtslage, die bereits 2021 Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn war.' Damit wurde die Blockade des Eisenbahn-Bundesamts aufgelöst.

  9. 9Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2025-03zeitplan

    Gaebler nannte auf einer Senatspressekonferenz im März 2025 folgende Etappen: Baubeginn für 150 Wohnungen nördlich der Gleise im Herbst 2025, je 400 weitere Wohneinheiten mit Baustart 2028/2029 und 2029/2030, Realisierung auf noch gewidmeten Bahnflächen ab 2032. Die Aussage 'Baustart erst in den 2030ern' ist damit zu präzisieren.

  10. 10Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Bürgerinformation)2025-11informationsveranstaltung

    Bei der Informationsveranstaltung im November 2025 wurde der erste Wohnungsbau südlich des Brandenburgplatzes für 'Ende der 2020er Jahre' angekündigt, die Hauptentwicklung für die 2030er Jahre. Vorher stehen an: Ankauf der südlichen Flächen vom Bundeseisenbahnvermögen, Enttrümmerung, Gebäudeabriss und Bodensanierung einschließlich Grundwasserschadensanierung. Die Ostumfahrung Bahnhofstraße bleibt zentral für die Erschließung, Baubeginn 2029.

6 von 10 Belegen sind Beschlüsse oder Verwaltungsakte · 4 Gegenpositionen für den Bau · Stand 2026-08-06

Wo es (nicht) entsteht.