Worum es geht.
Neben dem Einkaufszentrum Alexa, auf dem Baufeld E 1 am Alexanderplatz, sollte ein 150 Meter hoher Turm entstehen: der „Alexander – Berlin's Capital Tower“ mit 377 Wohnungen. Das Bezirksamt Mitte erteilte die Baugenehmigung Nr. 2016/3174 am 21. Februar 20181. 2019 verkaufte das Land Berlin das Grundstück an die russische MonArch-Gruppe – mit einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag2. Fertig wurden vier Untergeschosse und das Fundament. Seit Ende 2022 steht die Baustelle still, weil die Ukraine-Sanktionen den Investor von seiner Finanzierung abschneiden.
Berlin zog die vereinbarte Konsequenz – auf dem Papier. Im April 2023 verhängte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) eine Vertragsstrafe von 5 Millionen Euro2: „Um das zu gewährleisten, haben wir jetzt auch eine Vertragsstrafe ausgesprochen.“ Ende 2023 war die Forderung auf 10 Millionen Euro angewachsen, doch die landeseigene BIM fand keine pfändbaren Konten3. Bausenator Christian Gaebler (SPD) erklärte, die Priorität liege „auf der Fertigstellung des Hochhausbauvorhabens“4, Finanzsenator Stefan Evers (CDU) prüfte die Rückabwicklung des Verkaufs4; Julian Schwarze (Grüne) und Mathias Schulz (SPD) forderten den Rückkauf des Grundstücks56. Gekommen ist keines von beidem. Eine Zwangsvollstreckung wurde erst bis Dezember 2025 eingeleitet7, eingetrieben ist bis heute nichts.
Was aus Vertrag und Ansprüchen geworden ist, sagt der Senat dem Parlament nicht. Auf die Schriftliche Anfrage von Dr. Michael Efler (Linke) vom 24. März 2026 (Drucksache 19/25649)8 antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 9. April 2026 zu Verträgen des Landes und der BIM, zu nicht erfüllten Vertragsteilen und zu erhobenen Ansprüchen nur9: „Es handelt sich um ein vertrauliches Vermögensgeschäft. Die erbetenen Auskünfte können daher nicht ... erteilt werden.“
Gleichzeitig sichert der Senat die Wohnungen planungsrechtlich nicht ab. „Die kommunale Planungshoheit gilt uneingeschränkt“, heißt es in derselben Antwort10 – und kurz darauf: „Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, den Bebauungsplan I-B4d zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.“10 Ein Interessent prüft seit Dezember 2025 die Übernahme der Bauruine, geplant ist ein stärker auf Büro ausgerichteter Turm7. Eine Befreiung für mehr Geschossfläche werde „geprüft“10, eine Überschreitung der 150 Meter schließt die Bauverwaltung „nicht grundsätzlich“ aus7.
Und die Zeit läuft gegen die Genehmigung von 2018. Nach § 73 der Bauordnung für Berlin erlischt sie, wenn nicht binnen sechs Jahren fertiggestellt wird; das 7. Änderungsgesetz zur Bauordnung vom 21. Januar 2026 erlaubt der Bauaufsicht, diese Frist bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern oder auszusetzen11. Ob das für den Alexander Tower greift, „kann noch nicht abschließend beurteilt werden“, teilte das Bezirksamt Mitte im April 2026 mit1. Bleibt nach fast vier Jahren Stillstand: eine Baugrube, eine unbezahlte Millionenforderung, keine Auskunft – und 377 Wohnungen, die niemand mehr verbindlich zusagt.
Wer im Weg steht.
- MonArch-Gruppe (Finanzierung durch Russland-Sanktionen blockiert)Investor
Belege.
Die Ziffern im Text verweisen hierher. Jeder Beleg nennt Akteur, Datum und Art des Vorgangs. Wie belastbar die Belege insgesamt sind, steht unter der Liste — ein Beschluss oder Verwaltungsakt wiegt schwerer als eine Pressemitteilung, diese schwerer als eine Anfrage. Steht ein Parlamentsbeschluss dahinter, ist die Drucksache samt Beschlusslage verlinkt; „Archiv" führt auf eine gespeicherte Fassung der Quelle, falls das Original verschwindet.
- 1Bezirksamt Mitte, Bau- und Wohnungsaufsicht2026-04-09sonstiges
Zur Frage, was das 7. ÄndG BauO Bln vom 21.01.2026 für die Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2016/3174 (erteilt 21.02.2018) bedeutet: 'Soweit damit die Änderungen des § 73 Abs. 2 BauO Bln gemeint sein sollte, kann das noch nicht abschließend beurteilt werden.'
- 2Finanzsenator Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen)2023-05-19fordert Bauverwaltungsakt
Der Kaufvertrag des Landes enthält eine Bauverpflichtung; wegen deren Verletzung verhängte Wesener im April 2023 eine Vertragsstrafe von 5 Mio. Euro: 'Um das zu gewährleisten, haben wir jetzt auch eine Vertragsstrafe ausgesprochen.'
- 3Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) / Land Berlin2023-12-29fordert Bauzitat-presse
Die Vollstreckung der auf 10 Mio. Euro angewachsenen Vertragsstrafe scheiterte, weil keine pfändbaren Konten von MonArch gefunden wurden. BIM-Chefin Birgit Möhring: 'Das Interesse des Landes Berlin ist natürlich, dass auf der Baustelle wieder etwas passiert.'
- 4Bausenator Christian Gaebler (SPD) und Finanzsenator Stefan Evers (CDU)2023-05-19fordert Bauzitat-presse
Gaebler: 'Die Priorität liegt auf der Fertigstellung des Hochhausbauvorhabens.' Evers erklärt, man prüfe weiterhin die Rückabwicklung des Grundstücksverkaufs.
- 5Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen), stadtentwicklungspolitischer Sprecher2023-05-19fordert Bauzitat-presse
'Berlin darf diesen Stillstand nicht billigen' - 'Das Land Berlin sollte nicht vor einem Rückkauf des Grundstückes zurückschrecken.'
- 6Mathias Schulz (SPD), stadtentwicklungspolitischer Sprecher2023-12-29fordert Bauzitat-presse
'Meine Geduld ist mittlerweile am Ende' - er fordert, den Rückkauf des Grundstücks ernsthaft vorzubereiten.
- 7Land Berlin / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2025-12-15fordert Bauzitat-presse
Das Land fordert 10 Mio. Euro Vertragsstrafe, 'inzwischen wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet'. Ein Interessent plant einen stärker auf Büro ausgerichteten Turm; die Bauverwaltung schließt eine Überschreitung der 150 m 'nicht grundsätzlich' aus.
- 8Dr. Michael Efler (DIE LINKE), Abgeordnetenhaus2026-03-24sonstiges
Schriftliche Anfrage 19/25649 fragt Eigentumsverhältnisse, Verträge des Landes/der BIM, nicht erfüllte Vertragsteile, erhobene Ansprüche und die Zukunft des Bebauungsplans I-B4d ab.
- 9Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2026-04-09sonstiges
Auf die Fragen nach Verträgen des Landes/der BIM mit dem Investor, nicht erfüllten Vertragsteilen und erhobenen Ansprüchen: 'Es handelt sich um ein vertrauliches Vermögensgeschäft. Die erbetenen Auskünfte können daher nicht ... erteilt werden.'
- 10Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2026-04-09sonstiges
'Die kommunale Planungshoheit gilt uneingeschränkt' - dennoch: 'Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, den Bebauungsplan I-B4d zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.' Ein Befreiungsantrag für mehr Geschossfläche werde nur geprüft.
- 11Senat von Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)2025-12-03verwaltungsakt
Mit dem 7. ÄndG BauO Bln kann die Bauaufsicht die als Anti-Spekulations-Maßnahme eingeführte 6-Jahres-Fertigstellungsfrist des § 73 BauO Bln bis 31.12.2027 verlängern oder aussetzen; das betrifft auch stillstehende Großvorhaben.
5 von 11 Belegen sind Beschlüsse oder Verwaltungsakte · 6 Gegenpositionen für den Bau · Stand 2026-08-06