Worum es geht.
Neben dem Einkaufszentrum Alexa, auf dem Baufeld E 1 am Alexanderplatz, sollte ein 150 Meter hoher Turm entstehen: der „Alexander – Berlin's Capital Tower“ mit 377 Wohnungen1. Das Bezirksamt Mitte erteilte die Baugenehmigung Nr. 2016/3174 am 21. Februar 20182. Das Grundstück hatte die MonArch-Gruppe nach Angaben ihres Chefs Ende 2013 für rund 30 Millionen Euro erworben3; der Kaufvertrag mit dem Land Berlin enthält eine Bauverpflichtung4. Gebaut wurden vier Untergeschosse im Rohbau bis zur Bodenplatte5. Seit Ende 2022 steht die Baustelle still: Der Moskauer Eigentümer erklärt, er komme wegen der Russland-Sanktionen an sein Geld nicht heran6.
Berlin zog die vereinbarte Konsequenz – auf dem Papier. Im April 2023 verhängte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) eine Vertragsstrafe von 5 Millionen Euro4: „Um das zu gewährleisten, haben wir jetzt auch eine Vertragsstrafe ausgesprochen.“ Ende 2023 war die Forderung auf 10 Millionen Euro angewachsen, doch die landeseigene BIM fand keine pfändbaren Konten1. Bausenator Christian Gaebler (SPD) erklärte, die Priorität liege „auf der Fertigstellung des Hochhausbauvorhabens“7, Finanzsenator Stefan Evers (CDU) ließ mitteilen, man prüfe weiterhin die Rückabwicklung des Verkaufs7; Julian Schwarze (Grüne) und Mathias Schulz (SPD) forderten den Rückkauf des Grundstücks89. Gekommen ist keines von beidem. Erst im Dezember 2025 meldete die BIM, eine Zwangsvollstreckung sei eingeleitet10. Ob je ein Euro geflossen ist, sagt der Senat dem Parlament nicht5.
Auf die Schriftliche Anfrage von Dr. Michael Efler (Linke) vom 24. März 2026 (Drucksache 19/25649)11 antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 9. April 2026 zu Verträgen des Landes und der BIM, zu nicht erfüllten Vertragsteilen und zu erhobenen Ansprüchen nur5: „Es handelt sich um ein vertrauliches Vermögensgeschäft. Die erbetenen Auskünfte können daher nicht ... erteilt werden.“ Aus dem Parlament kommt derweil nicht die Frage, wann gebaut wird, sondern ob überhaupt: Efler erkundigt sich in derselben Anfrage, ob der Bebauungsplan „durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden könnte“, was das den Steuerzahler an Entschädigung kostete und ob man die vier Untergeschosse nicht kulturell zwischennutzen könne11.
Planungsrechtlich hält der Senat an den Wohnungen fest — lässt einen möglichen Käufer aber im Ungewissen, was er dort bauen dürfte. „Die kommunale Planungshoheit gilt uneingeschränkt“, heißt es in derselben Antwort12 – und kurz darauf: „Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, den Bebauungsplan I-B4d zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.“12 Ein Interessent prüft seit Dezember 2025 die Übernahme der Bauruine, geplant ist ein stärker auf Büro ausgerichteter Turm10. Eine Befreiung für mehr Geschossfläche will der Senat erst prüfen, wenn ein Antrag vorliegt12, eine Überschreitung der 150 Meter schließt die Bauverwaltung „nicht grundsätzlich“ aus10.
Und die Zeit läuft gegen die Genehmigung von 2018. Nach § 73 der Bauordnung für Berlin gilt sie nur für eine begrenzte Fertigstellungsfrist; das 7. Änderungsgesetz zur Bauordnung vom 21. Januar 2026 erlaubt der Bauaufsicht bis Ende 2027, diese Frist bei Vorhaben in der Ausführung zu verlängern oder auszusetzen13. Ob das für den Alexander Tower greift, „kann noch nicht abschließend beurteilt werden“, teilte das Bezirksamt Mitte im April 2026 mit2. Bleibt nach fast vier Jahren Stillstand: eine Baugrube, zehn Millionen Euro bislang uneinbringliche Forderung, keine Auskunft an das Parlament — und eine Genehmigungsfrist, die Berlin einst gegen Spekulanten erfunden hat und die nun 377 Wohnungen den Rest gibt13.
Wer im Weg steht.
- MonArch-Gruppe (Finanzierung durch Russland-Sanktionen blockiert)Investor
Belege.
Die Ziffern im Text verweisen hierher. Jeder Beleg nennt Akteur, Datum und Art des Vorgangs. Wie belastbar die Belege insgesamt sind, steht unter der Liste — ein Beschluss oder Verwaltungsakt wiegt schwerer als eine Pressemitteilung, diese schwerer als eine Anfrage. Steht ein Parlamentsbeschluss dahinter, ist die Drucksache samt Beschlusslage verlinkt; „Archiv" führt auf eine gespeicherte Fassung der Quelle, falls das Original verschwindet.
- 1Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) / Land Berlin2023-12-29fordert Bauzitat-presse
Die Vollstreckung der auf 10 Mio. Euro angewachsenen Vertragsstrafe scheiterte, weil keine pfändbaren Konten von MonArch gefunden wurden. BIM-Chefin Birgit Möhring: 'Das Interesse des Landes Berlin ist natürlich, dass auf der Baustelle wieder etwas passiert.' Die taz beziffert das Vorhaben auf 377 geplante Wohnungen ('377 Luxuswohnungen').
- 2Bezirksamt Mitte, Bau- und Wohnungsaufsicht2026-04-09sonstiges
Zur Frage, was das 7. ÄndG BauO Bln vom 21.01.2026 für die Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2016/3174 (erteilt 21.02.2018) bedeutet: 'Soweit damit die Änderungen des § 73 Abs. 2 BauO Bln gemeint sein sollte, kann das noch nicht abschließend beurteilt werden.'
- 3MonArch-Gruppe (Eigenangabe beim Spatenstich)2019-11-27fordert Bauzitat-presse
Berliner Zeitung vom Spatenstich: 'Ambartsumyan verriet in kleiner Runde, dass er das etwa 60 mal 25 Meter große Grundstück am Alexanderplatz Ende 2013 für rund 30 Millionen Euro erworben habe. Damals habe man ihn für verrückt gehalten, weil der Kaufpreis so hoch war.'
- 4Finanzsenator Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen)2023-05-19fordert Bauverwaltungsakt
Der Kaufvertrag des Landes enthält eine Bauverpflichtung; wegen deren Verletzung verhängte Wesener im April 2023 eine Vertragsstrafe von 5 Mio. Euro: 'Um das zu gewährleisten, haben wir jetzt auch eine Vertragsstrafe ausgesprochen.'
- 5Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2026-04-09sonstiges
Auf die Fragen nach Verträgen des Landes/der BIM mit dem Investor, nicht erfüllten Vertragsteilen und erhobenen Ansprüchen: 'Es handelt sich um ein vertrauliches Vermögensgeschäft. Die erbetenen Auskünfte können daher nicht ... erteilt werden.'
- 6MonArch-Gruppe (Rechtsanwalt Detlev Stoecker)2024-01-12zitat-presse
Der Anwalt der MonArch-Gruppe erklärt den Stillstand mit den Russland-Sanktionen: Einnahmen aus dem russischen Wohnungsbaugeschäft könnten wegen der Sanktionen nicht nach Deutschland transferiert werden — zugleich die Rechtsverteidigung des Unternehmens gegen die Vertragsstrafenforderung des Landes.
- 7Bausenator Christian Gaebler (SPD) und Finanzsenator Stefan Evers (CDU)2023-05-19fordert Bauzitat-presse
Gaebler: 'Die Priorität liegt auf der Fertigstellung des Hochhausbauvorhabens.' Evers erklärt, man prüfe weiterhin die Rückabwicklung des Grundstücksverkaufs.
- 8Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen), stadtentwicklungspolitischer Sprecher2023-05-19fordert Bauzitat-presse
'Berlin darf diesen Stillstand nicht billigen' - 'Das Land Berlin sollte nicht vor einem Rückkauf des Grundstückes zurückschrecken.'
- 9Mathias Schulz (SPD), stadtentwicklungspolitischer Sprecher2023-12-29fordert Bauzitat-presse
'Meine Geduld ist mittlerweile am Ende' - er fordert, den Rückkauf des Grundstücks ernsthaft vorzubereiten.
- 10Land Berlin / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2025-12-15fordert Bauzitat-presse
Das Land fordert 10 Mio. Euro Vertragsstrafe, 'inzwischen wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet'. Ein Interessent plant einen stärker auf Büro ausgerichteten Turm; die Bauverwaltung schließt eine Überschreitung der 150 m 'nicht grundsätzlich' aus.
- 11Dr. Michael Efler (DIE LINKE), Abgeordnetenhaus2026-03-24sonstiges
Schriftliche Anfrage 19/25649 fragt Eigentumsverhältnisse, Verträge des Landes/der BIM, nicht erfüllte Vertragsteile, erhobene Ansprüche und die Zukunft des Bebauungsplans I-B4d ab.
- 12Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen2026-04-09sonstiges
'Die kommunale Planungshoheit gilt uneingeschränkt' - dennoch: 'Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, den Bebauungsplan I-B4d zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.' Einen Befreiungsantrag für mehr Geschossfläche würde der Senat erst prüfen, wenn er gestellt wird; bislang liegt keiner vor.
- 13Senat von Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)2025-12-03verwaltungsakt
Mit dem 7. ÄndG BauO Bln kann die Bauaufsicht die als Anti-Spekulations-Maßnahme eingeführte 6-Jahres-Fertigstellungsfrist des § 73 BauO Bln bei Vorhaben in der Ausführung verlängern oder aussetzen — von der Vorschrift kann nur bis 31.12.2027 Gebrauch gemacht werden; das betrifft auch stillstehende Großvorhaben.
Weitere Quellen
3 von 13 Belegen sind Beschlüsse oder Verwaltungsakte · 7 Gegenpositionen für den Bau · Stand 2026-08-25